#20250603lavender

Anfrage vom Kunden: muss meine Seite auch barrierefrei sein bis 28. Juni?

Eine gute Gelegenheit, da doch mal konkret nachzuforschen beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mal abgesehen davon, das meine handgeschnitzten Seiten ja eh schon gut aufgestellt sind *räusper* schreibt die IHK Düsseldorf : Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Es gibt zwar noch Übergangsfristen bis 2030, aber die gelten nur für ganz bestimmte Angebote, z.B. Automaten, oder wenn der Aufwand zu hoch wäre. Was bei einer Website nicht der Fall ist!

Sehr informativ: bfsg-gesetz.de
Einen sehr aussagekräftigen Online-Test hab ich hier gefunden: bfsg-testen.de
Aber erstmal HTML checken mit dem W3C Validator
Kleinstunternhemen und Ausnahmen mit Beispielen Leitlinien vom BAMS (PDF)

Icon 'Externer Link' als XML

aria-hidden="true" focusable="false"

« gestern  morgen »