#20250603lavender

Anfrage vom Kunden: muss meine Seite auch barrierefrei sein bis 28. Juni?

Eine gute Gelegenheit, da doch mal konkret nachzuforschen beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mal abgesehen davon, das meine handgeschnitzten Seiten ja eh schon gut aufgestellt sind *räusper* schreibt die IHK Düsseldorf: Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Aber, was wäre eine Regelung ohne Ausnahmen, wie man im shetani Blog schreibt: Grundsätzlich müssen die Anforderungen des BFSG bis spätestens 28. Juni 2025 erfüllt sein. Für bestehende digitale Angebote – also bereits veröffentlichte Webseiten und Online-Shops – gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030.

Einen sehr aussagekräftigen Online-Test hab ich hier gefunden: bfsg-testen.de

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